Schwertvers

Als Schwertvers (arabisch آية السيف, DMG āyat as-saif) bezeichnet man im klassischen islamischen Recht und in der klassischen Koranexegese einen Teil des Koranvers von Sure 9:5, der als juristische Begründung für den Dschihad herangezogen wurde.[1] Der Schwertvers abrogiert (abrogieren ≈ aufheben) gemäß der klassischen juristischen Koranexegese alle anderen Koranverse über den Umgang mit Nichtmuslimen – eine heute von Muslimen allgemein kritisierte Methode und Sichtweise. Die Bezeichnung Schwertvers ist nicht koranisch und kommt auch nicht in den kanonischen Hadithsammlungen vor. Sie taucht aber relativ früh in der Koranexegese auf, vor allem in den Werken der Abrogationsliteratur.

  1. Rudolph Peters: Islam and colonialism. The Doctrine of jihad in Modern History. Mouton Publishers, 1979. S. 14

Developed by StudentB